Ratgeber-Finanzen

Die Rürup Rente ist eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme

Neben der Riester Rente, die allseits bekannt ist, gibt es die Basisrente, die umgangssprachlich auch als Rürup Rente bezeichnet wird. Diese staatlich geförderte Vorsorge für das Alter ist nach dem ökonomen Bert Rürup benannt und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der im Wesentlichen mit der gesetzlichen Rente konform geht. Allein die Finanzierung unterscheidet sich und zwar dahingehend, dass die Basisrente kapitalgedeckt finanziert ist während die staatliche Rente umlagefinanziert ist.

Zwischen Rürup und gesetzlicher Vorsorge gibt es entscheidende Unterschiede

Ein weiterer Unterschied besteht in der Auszahlungsform, da die Rürup Rente nicht auf einmal ausgezahlt wird sondern lebenslang in Form eines monatlichen Betrages. Zur steuerlichen Absetzbarkeit gilt Folgendes zu beachten, und zwar darf der Abschluss eines Rürup Vertrages vor dem 01.01.2012 nicht vor dem 60. Lebensjahr getätigt werden, ebenso darf nach dem 31.12.2011 die Rentenversicherung nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen. Sämtliche Ansprüche, die aus der Rürup Rente bestehen können nicht vererbt werden. Gleiches gilt für eine etwaige Belehnung mit einem Kredit oder eine Verkauf.

Steuerliche Vorteile der Rürup Rente zahlen sich in jedem Fall aus

Was den steuerlichen Vorteil der Rentenversicherung nach dem Rürup Modell betrifft, so gilt es zwei Phasen zu unterscheiden, und zwar zum einen die Anwartschaftsphase und die anschließende Zeit, in der die Rente bezogen wird. Während der ersten Zeit der Ansparung gilt der Grundsatz, dass die Beiträge für die Rürup Rente gleich wie die für die gesetzliche Versicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung genannt werden können. Für eine Einzelperson liegt der Gesamtbetrag, der geltend gemacht werden kann, 20.000 EUR maximal, für Eheleute verdoppelt sich diese Summe. Ausgehend von 60 % Absetzbarkeit im Jahr 2005 erhöht sich dieser Anteil um 2 % pro Jahr.

Sämtliche Leistungen, die aus einem Rürup Rentenvertrag bezogen werden, sind bis 2040 eingeschränkt steuerpflichtig. Bereits bei Beginn des Leistungsbezuges aus der Rente wird der Steuerbetrag festgesetzt, der lebenslang gültig ist.

Ab 2040 gilt die volle Versteuerung einer Steigerung des Rürup Rentenbezuges, sodass auf alle Fälle eine rechtzeitig abgeschlossene Versicherung noch zusätzliche Vorteile bringt. Auch wenn diese Rentenzusatzversicherung noch nicht den Bekanntheitsgrad hat wie einige ihrer Mitbewerber lohnt sich auch hier der genaue Blick und ausgiebige Information.