Die Direktversicherung
Eine Direktversicherung dient der Altersvorsorge eines Arbeitnehmers, zusätzlich können Leistungen im Fall der Invalidität oder eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall der Arbeitgeber, Begünstigter der Arbeitnehmer bzw. dessen Angehörige. Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine steuerlich begünstigte Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Auch hier ist aber immer ein Beitragsvergleich empfohlen.
Vorsicht: Verwechselungsgefahr!
Sehr häufig werden Versicherungsunternehmen als "Direktversicherungen" bezeichnet, die kein Filialnetz und keinen Außendienst unterhalten. Stattdessen werden Produkte direkt über das Internet bzw. telefonisch vertrieben. Viele KFZ Versicherungen nutzen dieses kostensenkende Vertriebskonzept. Es besteht kein Zusammenhang mit der Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge.
Beiträge zur Direktversicherung
Die Beiträge zur Direktversicherung können vom Arbeitgeber als Lohnzusatzleistung erbracht werden oder direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten werden. Denkbar ist auch eine Kombination beider Möglichkeiten. Für die Beiträge müssen bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Werden die Beiträge vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen, wird dies als "Entgeltumwandlung" bezeichnet. Wenngleich dazu häufig Sonderzahlungen wir z.B. das Weihnachtsgeld genutzt werden, ist dies gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch die Entgeltumwandlung von Teilen des regelmäßigen Einkommens ist möglich.
Nachgelagerte Besteuerung
Wie auch bei anderen Formen der Altersvorsorge findet eine nachgelagerte Besteuerung statt. Das bedeutet, dass die Beiträge von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können, dafür aber die späteren Rentenzahlungen steuerpflichtig sind. Davon profitiert der Versicherte in den meisten Fällen, da das steuerpflichtige Einkommen während des Rentenbezugs im Normalfall niedriger ist als während der Berufstätigkeit. Damit ist auch der zu entrichtende Steuersatz geringer. Anders als bei anderen Formen der Altersvorsorge wird im Fall der Direktversicherung dieses Prinzip auch auf die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung angewandt. Auch diese werden nicht auf die gezahlten Beiträge erhoben, sondern auf die ausbezahlte Rente. Ein Vorteil gegenüber der Riesterrente, bei der die Beitragszahlungen nicht das sozialversicherungspflichtige Einkommen mindern. Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden dort sowohl für die Einzahlungen in die Riesterrente als auch für die ausgezahlte Rente fällig!
Was passiert beim Wechsel des Arbeitgebers?
Die erworbenen Ansprüche gehen dabei nicht verloren! Der Arbeitnehmer kann den Vertrag selbst weiterführen oder die Beitragszahlungen aussetzen. Ein neuer Arbeitgeber ist zwar grundsätzlich verpflichtet, ebenfalls eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen, muss dies aber nicht beim selben Anbieter tun.